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Steuern 20. Juni 2019

Neue Liegenschaftsverordnung

Ab 2020 können energiesparende Investitionen auf max. 3 aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilt werden, wenn sie im Jahr, in dem sie entstanden sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können. Solche Arbeiten müssen demnach nicht mehr über mehrere Jahre verteilt werden.

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