Lohnsummen-Meldungen – Rentner, Jugendliche, Taggelder – Was ist wo pflichtig?
Alle Jahre wieder – die Lohnsummen des vergangenen Jahres sind den Sozialversicherungen (AHV, ALV, FAK, UVG, KTG) zu melden (Lohnsummen-Deklarationen).
Diese Arbeiten stehen nur 1x im Jahr an – und jedes Jahr tue ich mir schwer mit der Frage: welche Taggelder können jetzt wo genau von der Lohnsumme in Abzug gebracht werden?
Aus diesem Grund habe ich eine Hilfstabelle für die Lohnsummen-Meldungen erstellt, welche unter Downloads -> Arbeitspapiere heruntergeladen werden kann (Hilfstabelle siehe Seite 3 des Dossiers).
Inhaltsverzeichnis des Dossiers:
Beitragssätze – Übersicht
Lohnsummen-Meldungen – Jugendliche, Rentner, Taggelder: Was ist wo pflichtig? (Hilfstabelle)
Anhang 1: Massgebender Bruttolohn nach AHV (was gilt als Lohn, was nicht?)
Anhang 2: AHV-Beitragsskala Selbständige
Anhang 3: BVG Altersskala
Anhang 4: Familienzulagen nach Kanton
Anhang 5: Begriffe & Vorsorgesystem
In der Praxis stellen wir immer wieder fest, dass der Abzug von Taggeldern bei den Lohnsummen-Meldungen gänzlich vergessen geht. Unfall- und Krankentaggelder können bei den Lohnsummen-Deklarationen aller Sozialversicherungen in Abzug gebracht werden. IV-Taggelder nur bei der UVG und KTG und EO- und Mutterschaftsentschädigungen nur bei der UVG (BU & NBU).
Beispiel:
Im vergangenen Jahr betrug die Jahreslohnsumme CHF 600'000.-. Das Unternehmen erhielt für Unfälle und Krankheitsausfälle Taggelder von CHF 20'000.-. Die Sozialversicherungen betragen ca. 15% vom Bruttolohn.
Wer nun bei der AHV, UVG und KTG CHF 600'000.- als Lohnsumme deklariert (anstatt 580'000.-), bezahlt CHF 3'000.- zu viel Sozialversicherungen.
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