MWST-Satzerhöhung 1. Januar 2024
Per 1. Januar 2024 erhöhen sich die MWST-Sätze wie folgt: Normalsatz 8.1% (bisher 7.7%) Reduzierter Satz 2.6% (bisher 2.5%) Sondersatz 3.8% (bisher 3.7%)
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Per 1. Januar 2024 erhöhen sich die MWST-Sätze wie folgt: Normalsatz 8.1% (bisher 7.7%) Reduzierter Satz 2.6% (bisher 2.5%) Sondersatz 3.8% (bisher 3.7%)
Weiter lesenUnselbständig Erwerbende im Kanton Zürich können für das Jahr 2021 wie schon für das Jahr 2020 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Aus- und Weiterbildung) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid 19-Pandemie angefallen wären.
Weiter lesenAm 1. Juli haben sich 130 Länder in der OECD auf eine umfassende Steuerreform verständigt. Für weltweit tätige Grosskonzerne soll ab 2023 eine Mindeststeuer von 15% eingeführt werden. Mit der Reform sollen die Steuerregeln an das Digitalzeitalter angepasst werden. Global agierende Konzerne verlegen Gewinne geschickt in Länder mit niedrigen Steuersätzen. Damit soll jetzt Schluss sein.
Weiter lesenDas mit den Steuern sparen ist so eine Sache. Denn oft werden Steuern nicht gespart, sondern lediglich aufgeschoben. Selbstverständlich haben auch aufgeschobene Steuern ihren Vorteil, indem die „eingesparten“ Mittel anderweitig und unter Umständen ertragsreicher eingesetzt werden können.
Weiter lesenSie können die Steuererklärung nicht fristgerecht erledigen? Beantragen Sie Fristverlängerung. Wenn Sie die Frist bis Ende März zur Einreichung der Steuererklärung nicht einhalten können, beantragen Sie Fristverlängerung.
Weiter lesenIm kommenden Jahr treten die Steuervorlage und die AHV-Finanzierung in Kraft. Was ändert sich für Kleinunternehmen?
Weiter lesenNach der Annahme der Steuerreform und AHV-Finanzierung vom 19. Mai 2019 sind die Kantone mit der Umsetzung beschäftigt. Nachfolgend einen Überblick über die geplanten Umsetzungen in den Kantonen Thurgau, Zürich und Schaffhausen.
Weiter lesenAb 2020 werden Steuerprivilegien für Statusgesellschaften aufgehoben. Im Gegenzug können die Kantone Instrumente zur Förderung der Forschung und Entwicklung einsetzen, die Patentbox einführen und die Gewinnsteuer senken. Dividenden von Aktionären mit mind. 10% Beteiligung werden auf Bundes- und Kantonsebene höher besteuert.
Ab 2020 können energiesparende Investitionen auf max. 3 aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilt werden, wenn sie im Jahr, in dem sie entstanden sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können. Solche Arbeiten müssen demnach nicht mehr über mehrere Jahre verteilt werden.
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